Es muss nicht immer ein Unfall sein. Das hat sich Ihr Oldtimer nach all den Jahren verdient: eine Versicherung, die weit mehr leistet als eine herkömmliche Vollkasko. Die Allgefahren-Deckung sichert nahezu alle Gefahren ab – Sie greift auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden.

BELMOT Allgefahren-Versicherung

Mit der Allgefahren-Versicherung decken Sie nahezu alle Gefahren ab, die einen Oldtimer in den besten Jahren umgeben. Von der geplatzten Batterie über ein gebrochenes Pleuel bis hin zum Motorschaden – welche andere Vollkaskoversicherung kann das schon?

  • Bremsschaden

    (z.B. Lack-/ Blechschäden durch verrutschte Gepäckstücke)

  • Fehlbedinung

    (z.b. Fehlbetankung oder verschalten)

  • Chemische Reaktion

    (z.b. Lackverätzung)

  • Motorschäden

    (z.B. Abriss eines Pleuels)

  • Bruchschäden

    (z.B. Rahmenbruch, Achsbruch), soweit diese nicht Aufgrund von Verschleiß oder Abnutzung entstanden sind

  • Getriebeschäden

    (z.B. durch Bruch eines Zahnrads)

Die Grunddeckung

Mehr als nur Teilkasko und damit typisch BELMOT: die Grunddeckung. Sie leistet zusätzlich bei:

  • Vandalismus
  • Transportmittelunfall, z. B. bei Unfall des Transportfahrzeugs Ihres Oldtimers auf dem Weg zu einer Rallye

Havarie-Grosse, d. h. Versicherungsschutz Ihres Oldtimers bei Transporten mit einem Schiff oder einer Fähre

Der Schutzbrief

Jeder Oldtimer ist auch immer ein bisschen Diva. Mal streikt die Batterie, mal, der Anlasser. Oder die Benzinpumpe versagt ihren Dienst. Und das meist kurz vor der lange geplanten Tour. Mit dem BELMOT Schutzbrief stehen die Chancen gut, dass aus Ihrer Vorfreude echte Freude wird – und das bereits ab 9,90 Euro Beitrag im Jahr. Für Sammler mehrerer Fahrzeuge gibt es den Schutzbrief bereits ab 5 Euro im Jahr.

Die Vorteile im Überblick:

  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort bis 200 Euro
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
  • Krankenrücktransport
  • Arzneimittelversand

Die Haftpflicht

Vom Gesetz her ein Muss: die Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Schäden ab, die Sie selbst im Straßenverkehr verursachen. Die BELMOT Haftpflichtversicherung ist für alle Zulassungsarten gültig: für das schwarze Kennzeichen, das Saisonkennzeichen, das H-Kennzeichen und das rote Wechselkennzeichen. Das Besondere:

  • Ihr Beitrag richtet sich nicht – wie sonst üblich – nach der Motorleistung, sondern wird pauschal nach dem Baujahr festgelegt.
  • Als Besitzer eines roten 07er-Kennzeichens zahlen Sie nur einen Beitrag – unabhängig von der Anzahl der damit bewegten Fahrzeuge.

Um Sie und Ihr Fahrzeug mit vollem Schutz auf die Straße zu bringen, ist die BELMOT Haftpflichtversicherung ausschließlich in Kombination mit der Grunddeckung oder der umfassenden All-Risk-Deckung kombinierbar.

Reparaturkosten-Versicherung

Ihr Prachtstück steht gut da – frisch restauriert und heiß auf die nächsten Kilometer. Doch was tun, wenn die nächste Reparatur ansteht? Als Kenner wissen Sie, dass das richtig teuer werden kann. Gut, wenn man sich dann auf einen Partner verlassen kann, der von allen Reparaturkosten die Hälfte trägt.

TIPPS

Auf die Straße bringen Schwarz, Saison, H oder rot: Welches Kennzeichen ist das richtige?

H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und Sie müssen per Gutachten nach­ weisen, dass er der Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er im gut erhaltenen Originalzustand sein muss. Übrigens: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen genießen freie Fahrt in Feinstaubzonen.

Kfz-Steuer

Der Steuersatz wird pauschal erhoben:

    • 191,73 Euro p. a. für Kraftfahrzeuge.
    • 46 Euro p. a. für Krafträder.

An- und Abmeldung

Wie bei einem regulären schwarzen Kennzeichen kann die Dauer der Zulassung frei gewählt werden. Die

Kfz-Steuer wird taggenau abgerechnet. Viele Oldtimer­ fahrer verzichten aufgrund des günstigen Steuersatzes auf die Abmeldung über den Winter.

Eher etwas für Youngtimer: Die Standardzulassung ist für einen Oldtimer nicht empfehlenswert, da sie das Fahrzeug nach Hubraum besteuert und dadurch oftmals teurer ist als das H-Kennzeichen. Auch die Fahrt in Umweltzonen ist oftmals nicht möglich.

Kfz-Steuer

Für den Besitzer eines Oldtimers bietet das schwarze Kennzeichen nur unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile. Durch die konventionelle Hubraumbesteuerung ist es in der Regel teurer als ein historisches Kenn­ zeichen. Folgende Steuersätze sind seit April 2007

gültig (gilt für Fahrzeuge, die schlechter eingestuft sind als Euro 1):

        • Benziner: 25,36 Euro je angefangene 100 cm Hubraum
        • Diesel: 38,78 Euro je angefangene 100 cm 3 Hubraum Zum Vergleich: Ein Oldtimer mit H-Kennzeichen

kostet Sie zurzeit nur 191,73 Euro p. a., unabhängig

vom Hubraum.

An- und Abmeldung

Achten Sie – je nach Landkreis – bei einer vorüber­ gehenden Stilllegung, z.B. zwecks Restaurierung.

Für alle, die ihr Fahrzeug nur für begrenzte Monate des Jahres bewegen möchten! Es gelten die Bedingungen der regulären Zulassung mit dem schwarzen Kennzei­ chen. Das Alter des Oldtimers spielt keine Rolle. Für die Zulassung brauchen Sie lediglich eine aktuelle Versiche­ rungsbestätigung. Ein Saisonzeitraum gilt immer vom ersten Tag 0.00 Uhr bis zum letzten Tag 24.00 Uhr.

Ein Saisonkennzeichen 03-10 ist also vom 1. März bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gültig. Ihr Fahr­ zeug darf außerhalb des Saisonzeitraumes nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Nicht zulässig ist auch das Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen oder teilöffentlichem Gelände (z.B. frei zugänglicher Parkplatz).

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer wird anteilig nur für den Saisonzeitraum erhoben.

An- und Abmeldung

Die An- und Abmeldung entfällt: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmal wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.

Das Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge gilt ausschließlich für die Teilnahme an Oldtimer­

Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu

sowie Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Es gelten dieselben Bedingungen wie beim H-Kennzeichen.

Kfz-Steuer

Pro Kennzeichen wird (unabhängig von Hubraum und Leistung) eine Pauschalsteuer von zurzeit 191,73 Euro fällig.

An- und Abmeldung

Die Wechselkennzeichen sind unter Vorlage von Antragsdokumenten bei der Zulassungsbehörde erhält­ lich. Generell ist der Zulassungsbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und ein Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg ist erforderlich.

Die Wahl des richtigen Abstellorts

  • Tiefgarage

Nicht empfehlenswert für hochwertige Klassiker. Beson­ders Parkhäuser und öffentliche Tiefgaragenparkplätze sind als dauerhafter Stellplatz ungeeignet – auch im Hinblick auf den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.

  • Carport

Einfachste Möglichkeit, ein Fahrzeug trocken unter­ zustellen. Der Carport sollte sich auf einem um­ zäunten Grundstück befinden und nicht von außen einsehbar sein. Für hochwertige Klassiker nicht zu empfehlen.

  • Halle

Ein beliebter Ort, um Sammlungen abzustellen. Die Halle sollte in einem guten baulichen Zustand und durch besondere Maßnahmen gegen Einbruch gesichert sein. Damit die Fahrzeuge vor Rost und Schimmel bewahrt werden, empfiehlt sich eine Be- und Entlüftungsanlage einzubauen.

  • Einzelgarage

Einzel- und Doppelgaragen sind optimale Abstellorte. Aber auch hier sind Einbruchmöglichkeiten gegeben. Eine Einbruchmeldeanlage schafft Abhilfe. Aufgrund der Luftzirkulation sollte die Anschaffung einer Be- und Ent­lüftungsanlage in Erwägung gezogen werden. Besonders zu empfehlen bei hochwertigen Fahrzeugen.

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